Mahnschreiben erstellen — von der Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung
Angaben zur offenen Rechnung eingeben, Eskalationsstufe wählen — der Generator erstellt einen fertigen Mahntext mit korrektem Ton, taggenauen Verzugszinsen (§ 288 BGB) und einer nachvollziehbaren Forderungsaufstellung, druckfertig als PDF.
Angaben zur offenen Rechnung
Alle Felder ausfüllen, der Mahntext wird automatisch erstellt.
Frühere Entwürfe wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Ihre Daten (Absender)
Forderungsaufstellung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtforderung | – |
Mit der Maus/dem Finger unterschreiben — wird direkt unter „Mit freundlichen Grüßen" ins PDF eingebettet. Ohne Eintrag bleibt das Feld im PDF leer.
Über dieses Werkzeug
Ergänzt den Rechnungsgenerator und den Verzugszins-Rechner zu einem vollständigen Mahnwesen. Verzugszinsen werden taggenau nach § 288 BGB berechnet (Basiszinssatz nach § 247 BGB plus Aufschlag, B2B/B2C-Unterscheidung, Zinsjahr 365 Tage, Teilung an jedem Basiszins-Wechsel); der Verzugsbeginn folgt der von Ihnen gewählten Regel nach § 286 BGB. Dieses Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung — bei umstrittenen oder hohen Forderungen empfiehlt sich anwaltlicher Rat oder das gerichtliche Mahnverfahren. Alle Daten bleiben ausschließlich lokal in Ihrem Browser.
Basiszinssatz-Zeitreihe: Deutsche Bundesbank, Bekanntgabe im Bundesanzeiger nach § 247 Abs. 2 BGB. Stand der Prüfung: 2. September 2026 (1,52 % seit 1. Juli 2026). Die nächste Festsetzung gilt ab 1. Januar 2027; danach weist das Werkzeug selbst darauf hin, dass es den letzten bekannten Satz fortschreibt.
Häufige Fragen
Welche Mahnstufen kann ich mit diesem Generator erstellen?
Vier Eskalationsstufen: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und letzte Mahnung — jeweils mit passendem Tonfall (Neutral, Freundlich oder Bestimmt). Nur die letzte Stufe kündigt rechtliche Schritte an. Gesetzlich genügt eine einzige Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB); mehrere Stufen sind Geschäftspraxis, keine Pflicht.
Wie werden die Verzugszinsen berechnet?
Taggenau nach § 288 BGB: Basiszinssatz nach § 247 BGB plus Aufschlag, für Verbraucher fünf Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1), für Unternehmer und Behörden neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2; vor dem 29.07.2014 acht). Gerechnet wird mit einem Zinsjahr von 365 Tagen. Weil die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zum 1. Januar und 1. Juli neu festsetzt, wird ein Verzugszeitraum über einen dieser Termine geteilt und jeder Abschnitt mit dem damals geltenden Satz gerechnet — kein Mittelwert. Die Forderungsaufstellung weist jeden Abschnitt einzeln aus.
Ab wann besteht Verzug — ab der Fälligkeit oder später?
Nicht automatisch ab Fälligkeit. Stand in der Rechnung eine kalendermäßig bestimmte Zahlungsfrist, beginnt der Verzug am Tag danach (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB); sonst spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB) — bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hingewiesen hat. Alternativ setzt eine Mahnung den Schuldner in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Sie wählen die zutreffende Regel selbst; die Zinsen laufen ab dem ersten Verzugstag.
Wann darf ich die 40-Euro-Pauschale ansetzen?
Nur bei einer Entgeltforderung gegen einen Schuldner, der kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Pauschale steht je Forderung zu, nicht je Mahnung, und sie wird auf einen späteren Schadensersatz angerechnet, soweit dieser Kosten der Rechtsverfolgung abdeckt. Das Werkzeug setzt sie nie von selbst an — der Schalter bleibt aus, bis Sie ihn setzen, und er ist bei Verbrauchern gesperrt.
Darf ich eine Mahngebühr verlangen?
Nur ab Verzug und nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten wie Porto und Material; Personal- und Verwaltungsaufwand gehört nicht dazu. Das Schreiben, das den Verzug erst begründet — typischerweise die Zahlungserinnerung — kann noch keine Mahnkosten auslösen. Pauschale Beträge in AGB sind in aller Regel unwirksam.
Ersetzt dieses Werkzeug eine Rechtsberatung?
Nein. Dieses Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung — bei umstrittenen oder hohen Forderungen empfiehlt sich anwaltlicher Rat oder das gerichtliche Mahnverfahren.
Kann ich das Mahnschreiben handschriftlich unterschreiben?
Ja. Mit der Maus oder dem Finger unterschreiben — die Unterschrift wird direkt unter „Mit freundlichen Grüßen“ ins PDF eingebettet. Ohne Eintrag bleibt das Feld im PDF leer.